Bodenseeschifferpatent

Zur Führung eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.Das Patent wird in folgenden Kategorien erteilt:

  • Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen,
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe;
  • Kategorie C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb;
  • Kategorie D: Segelfahrzeuge.

Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS) ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.

Geltungsbereich

Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen.
(Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

Mindestalter

  • 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
  • 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote

Zulassung

  • Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.
  • Der Bewerber muss
    • das Mindestalter erreicht haben (s.o.)
    • körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- u. Farbunterscheidungsvermögen besitzen.
      Hierfür ist ein amts- oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen
    • persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird.

Für den Bodensee benötigt man ein Bodenschifferpatent. Die längerfristig preiswerte und einfache Variante um mal spontan ein Boot zu leihen ist das Bodenschifferpatent A+D.

Wer einen amtlichen Sportbootführerschein Binnen Motor/Segeln oder einen Sportbootführerschein See /SKS besitzt, benötigt nur noch eine theoretische Teilprüfung um auf dem Bodensee fahren zu dürfen.

Die Ausbildung könnt ihr einfach und preiswert online durchführen.
Die Kosten betragen 40,-€ für den Kurs ( Patent A+D)
SBFS-Binnen erforderlich

Termin:

Beginn sofort möglich

Prüfungsort:
Leider ist diese Prüfung nur „in der Nähe“ des Bodensees sinnvoll / erlaubt. Prüfungen in Berlin sind deutlich teurer als z.B. in Baden Würtemberg. Prüfungen sind bei einer Teilnehmerzahl > 25 erst sinnvoll. Die Prüfung findet in der Landesvertretung Baden-Würtemberg statt (befindet sich z.Zt. noch in Klärung )

Für die Zulassung der Prüfung ist erforderlich:

– Der Sportbootführerschein See oder Sportküstenschifferschein oder
  der Sportbootführerschein Binnen (Motor / Motor & Segeln / Segeln)
  jeweils in Kopie bzw. im Orginal
– ein Passbild 38x45mm (keine Farbkopie)
– ein ärtzliches Zeugnis

Gebühren:
Nur Patent A (Motor) bzw. nur Patent D (Segeln):
99,- EUR (64,- EUR Prüfungsgebühr + 39 EUR Spesen/Auslagen)

Patent A+ D: (Motor+ Segeln)
112,- EUR (77,- EUR Prüfungsgebühr + 39 EUR Spesen/Auslagen)